Ulf Thiele MdL
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Wohnsitzauflage für Flüchtlinge auch in Niedersachsen sofort einführen

19. April 2017

CDU-Generalsekretär Ulf Thiele fordert sofortiges Handeln – Falsch verstandene rot-grüne Toleranz bringt Kommunen in Not

Der Generalsekretär der CDU in Niedersachsen, Ulf Thiele, fordert die sofortige Einführung der sogenannten Wohnsitzauflage für Flüchtlinge mit anerkannten Asylanspruch auch in dem rot-grün regierten Niedersachsen. Der Bundesgesetzgeber hatte den Ländern dieses Instrument der Steuerung der Flüchtlingszugänge im Rahmen der Asylkompromisse ermöglicht. Die rot-grüne Landesregierung in Niedersachsen lehnt die Einführung jedoch bisher ab.

Die Probleme, wenn zu viele Flüchtlinge ungesteuert ihren Wohnsitz in bestimmten Ort suchen in denen sich der Zuzug konzentriert, werde am Beispiel der Städte Salzgitter, Delmenhorst und Wilhelmshaven besonders deutlich, so Ulf Thiele. „Wo besonders viele Zuwanderer hinziehen, besteht natürlich die Gefahr von Ghetto-Bildungen. Der Erwerb von Deutschkenntnissen wird genauso erschwert, wie die Integration der Flüchtlinge in den Arbeitsmarkt und in die gesellschaftlichen Strukturen. Doch Rot-Grün verschließt seit Monaten die Augen vor dem Problem. Die betroffenen Kommunen werden mit der Situation von der Landesregierung einmal mehr im Stich gelassen. Dabei hat der Bund alle Voraussetzungen für die Steuerung geschaffen“, macht Ulf Thiele deutlich.

Niedersachsen verzichte aus falsch verstandener Toleranz, gestützt auf eine juristische Mindermeinung, auf die Möglichkeit der Wohnsitzauflage für Flüchtlinge mit anerkanntem Asylanspruch. Die Landesregierung bringe damit die Kommunen in Not. Die Leittragenden seien aber auch die Flüchtlinge selbst, deren Integration deutlich erschwert wird, so Ulf Thiele.

Hintergrund:

Auch anerkannte Flüchtlinge sollen sich künftig nicht mehr selbst aussuchen dürfen, wo sie wohnen wollen, solange sie keinen Arbeitsplatz haben. Die Bundesregierung hatte im Kontext des Integrationsgesetzes beschlossen, die Wohnortpflicht rückwirkend zum 1. Januar 2016 einzuführen. Den Ländern werden dabei zwei Modelle zur Auswahl gestellt: So könnten die Landesregierungen Flüchtlingen für drei Jahre entweder genau vorschreiben, wo sie wohnen sollen. Oder ihnen sagen, sie dürften sich überall niederlassen, wo sie möchten, nur in bestimmten Vierteln nicht, insbesondere wenn zu erwarten ist, dass der Asylbewerber die deutsche Sprache dort nicht als wesentliche Verkehrssprache nutzen wird.

Ausgenommen von der Wohnortpflicht sind Flüchtlinge, die eine Arbeitsstelle an einem bestimmten Ort oder in der betreffenden Großstadt finden oder die ein engstes Familienmitglied an einem anderen Ort haben, das ein Monatseinkommen von mindestens 712 Euro erzielt.

Das Innenministerium in Hannover verschickte bereits im vergangenen Jahr einen entsprechenden Erlass an die Ausländerbehörden des Landes. Demnach dürfen die Menschen ihren Wohnort innerhalb des Landes nach Anerkennung ihres Asylantrags – anders als in Baden-Württemberg oder Bayern – selber wählen. In Bayern und Baden-Württemberg ist die Wohnsitzauflage bereits eingeführt. Damit können Behörden anerkannten Asylbewerbern für drei Jahre ihren Wohnort vorschreiben.