Der Niedersächsische Landtag

Zeugen, die nichts sagen dürfen und Akten, die zurückgehalten werden

29. September 2016

Innenminister muss sich entscheiden, ob er den PUA behindern oder mit ihm zusammenarbeiten will

Nachdem die Zeugenbefragung in der  Sitzung des Islamismus-PUA wegen der restriktiven Aussagegenehmigung der Landesregierung abgebrochen wurde, sieht CDU-Obmann Jens Nacke Innenminister Pistorius in der Pflicht: „Der Innenminister muss sich entscheiden, ob er die Arbeit des Untersuchungsausschusses weiterhin behindern oder konstruktiv mit ihm zusammenarbeiten will. Die Aussagegenehmigungen der Zeugen müssen entsprechend der Verfassung formuliert werden, damit die Aussagen auch einen Mehrwert für den Untersuchungsausschuss haben. Solange die Landesregierung selbst die Wiedergabe von Zeitungswissen als Verstoß gegen die Aussagegenehmigung wertet, kann der Untersuchungsausschuss unmöglich vernünftig arbeiten.“

Kritik übt Nacke auch an der Aktenvorlage des Innenministers: „Während andere Behörden dem Untersuchungsausschuss längst Akten vorgelegt haben, warten wir seit fünf Monaten auf das Innenministerium.“ Thematisiert werden sollen diese Punkte auch während eines Gesprächs mit dem Innenminister, das CDU und FDP eingefordert hatten.

Zufrieden zeigt sich Nacke indes mit der Einsetzung eines PUA-Ermittlungsbeauftragten: Auf Vorschlag der CDU wird der ehemalige Bundesrichter Dr. Bernhard Wahl aus Baden-Württemberg künftig für den Untersuchungsausschuss Akten sichten und bewerten und somit zu einer Entlastung der beteiligten Sicherheitsbehörden beitragen. „Wenigstens in diesem Punkt hat Rot-Grün die Verweigerungshaltung aufgegeben“, so Nacke.