(Foto: bluedesign/stock.adobe.com)
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Finanzielle Soforthilfe-Programme

1. April 2020

Der Bund und das Land Niedersachsen haben umfangreiche Soforthilfemaßnahmen beschlossen. Unter den angegebenen Links erhalten Sie weitere Informationen und Antragsunterlagen.

Niedersachsen-Soforthilfe Corona bei der NBank


Nach den Beschlüssen von Bundestag und Bundesrat der letzten Woche setzt die Niedersächsische Landesregierung die neuen Richtlinien über Corona-Soforthilfe für kleine Unternehmen und Soloselbstständige zum 31.03.2020 um. Folgende Liquiditätszuschüsse gibt es:

  • Bis zu 5 Beschäftigte: 9.000€
  • Bis zu 10 Beschäftigte: 15.000€
  • Bis zu 30 Beschäftigte: 20.000€
  • Bis zu 49 Beschäftigte: 25.000€

Dabei gilt es zu beachten:

  • Nachgewiesen werden muss, ein krisenbedingter Umsatzrückgang und/oder die Einstellung der Betriebstätigkeit aufgrund der Corona-Regelungen. Die Beantragung wird erleichtert.
  • Persönliche oder betriebliche Rücklagen müssen nicht mehr vorher aufgezehrt werden.
  • Die Soforthilfe muss nicht zurückbezahlt werden.
  • Die Soforthilfe muss bei der Steuervorauszahlung nicht berücksichtigt werden. Grundsätzlich bleibt sie aber steuerpflichtig, im Rahmen der Steuererklärung 2020.
  • Leistungen der Hilfspakete sind zur Deckung des betrieblichen Defizits vorgesehen, Abdeckung der Lebenshaltungskosten sind nicht vorgesehen.

Die NBank wird automatisch mit alle Antragstellern in Kontakt treten, die bereits eine Landes-Soforthilfe erhalten haben, um die Förderung auf die neue Summe anzuheben.Beantragung bei der NBank und dort weitergehende Informationen 

Kredithilfen Corona des Bundes bei der KfW


Als Unternehmen, Selbst­ständiger oder Frei­berufler sind Sie durch die Corona-Krise in finanzielle Schief­lage geraten und benötigen einen Kredit? Dann können Sie ab sofort bei Ihrer Bank oder Spar­kasse einen Kredit für Investitionen und Betriebsmittel  beantragen, sofern Sie bis zum 31.12.2019 nicht in Schwierig­keiten waren. Weitere Informationen auf der Homepage der KfW.Zu den Anträgen der Bund-Soforthilfe Corona bei der KfW 

Corona-Soforthilfen auch für Höfe, Forstbetriebe und landwirtschaftlichen Gartenbau


Seit dem 30. März können die Länder auf die Bundesmittel für Corona-Soforthilfen für kleine Unternehmen, Solo-Selbstständige und Freiberufler in Höhe von 50 Milliarden Euro zugreifen. Am 29. März wurden auch Betriebe der landwirtschaftlichen Urproduktion in das Soforthilfeprogramm aufgenommen. Dazu erklären die stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Gitta Connemann, und der zuständige Berichterstatter Michael von Abercron:

Gitta Connemann: „Auch im Bereich von Landwirtschaft und Gartenbau brechen die Einnahmen weg. Demgegenüber steigen die Kosten. Die Betriebe der Grünen Branche brauchen Soforthilfen. Deshalb war die Klarstellung durch Bund und Länder unverzichtbar. Dafür haben wir uns als CDU/CSU-Bundestagsfraktion bei den Verhandlungen stark gemacht. Jetzt ist sichergestellt: Land-, Forstwirtschaft und Gartenbau werden an den finanziellen Soforthilfen beteiligt. Dies hilft den Betrieben. Davon profitiert die Bevölkerung. Denn die Landwirtschaft ist systemrelevant. Wir brauchen die Produkte der Höfe, der Forstbetriebe und Gärtnereien für das tägliche Leben. Es besteht zwar aktuell kein Anlass zur Sorge. Aber die Corona-Krise zeigt jetzt allen, wie sehr die Versorgung mit Lebensmitteln in Deutschland von internationalen Lieferketten abhängt. Wir brauchen deshalb grundsätzlich mehr Ernährungssouveränität.“

Michael von Abercron: „Antragstellungen und Auszahlungen der für zahlreiche kleine Betriebe überlebenswichtigen Soforthilfen können in den nächsten Tagen beginnen! Dazu wurde die für die Umsetzung notwendige Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern getroffen. Die Union hatte sich bei den Verhandlungen erfolgreich dafür eingesetzt, dass Betriebe der Land- und Forstwirtschaft sowie des Gartenbaus ausdrücklich in das Hilfsprogramm aufgenommen werden. Für die Versorgung unserer Bevölkerung mit Lebensmitteln aus heimischer Produktion, aber auch für die Betriebe der gesamten Branche ist dies ein wichtiges Signal! Liquiditätsengpässe können mit Einmalzahlungen von bis zu 15.000 Euro überbrückt werden.“Diese und weitere Pressemitteilungen auch zu Corona der CDU/CSU-Bundestagsfraktion