Finger weg vom Kommunalwahlrecht, Herr Ministerpräsident Weil!

8. Oktober 2013

Die Stichwahl ist gescheitert und die rot-grünen Pläne die Amtszeit zu verkürzen und kurzfristig die Altersgrenzen zu ändern, stoßen auf massive Kritik.

Seit Monaten pfuscht Rot-Grün an der bewährten niedersächsischen Kommunalverfassung und am Kommunalwahlgesetz herum. Völlig überstürzt hat die Koalition im Landtag die Stichwahl zu den Bürgermeister- und Landratswahlen am 22. September 2013 wieder eingeführt. Warnungen der CDU, dass diese regelmäßig zu Beginn der Herbstferien stattfinden müssten, die Wahlbeteiligung niedrig, der Aufwand für Kommunen und Kandidaten jedoch unverhältnismäßig hoch sein würde, schlugen SPD und Grüne in den Wind. Ein Fehler, wie sich zeigte.

Die Begeisterung der Wähler über den zweiten Urnengang am 6. Oktober hielt sich in überschaubaren Grenzen, die Wahlbeteiligung war bei den Stichwahlen durchweg schlecht. Sie lag bei durchschnittlich knapp 40 Prozent. Der Aufwand für die Kommunen, Wahlhelfer zu finden, den zweiten Wahlgang inkl. Briefwahl zu organisieren und zu finanzieren, war hingegen unverhältnismäßig hoch. Gleiches galt für die Kandidaten, die ihren Wahlkampf in zwei Etappen organisieren und auch finanzieren mussten.

Es hat sich bestätigt, dass die Legitimation der gewählten Kandidaten – entgegen der durch Ministerpräsident Weil ständig wiederholten Behauptung – in der Stichwahl nicht gewachsen ist. Beispielsweise hatte der neue SPD-Oberbürgermeister von Hannover, Stefan Schostok, im zweiten Wahlgang am 6. Oktober mehr als 30.000 (!) Stimmen weniger, als noch im ersten Wahlgang am 22. September. So ging es fast allen gewählten Kandidaten.

Dass dies so kommen würde, schwante offenbar auch den Sozialdemokraten. Denn vor wenigen Wochen begann ihr Landesvorsitzender, Ministerpräsident Weil, medienwirksam über den schwierigen Termin der Stichwahl, am Ende des verlängerten Wochenendes nach dem Tag der Deutschen Einheit und zu Beginn der Herbstferien, zu klagen. Sein öffentliches Bedauern über die wahrscheinlich unerfreulich niedrige Wahlbeteiligung bestätigte zwar die Position der CDU, hatte jedoch nur präventiven Charakter. Sie sollte die absehbare Kritik am neuen Wahlrecht abmildern.  Denn eines Besseren hat Herr Weil sich nicht besonnen. Im Gegenteil. Am Tag nach den Stichwahlen bekräftigte er sein unsinniges Argument von der angeblich höheren Legitimation eines in der Stichwahl bestimmten Hauptverwaltungsbeamten, der ja dann mehr als die Hälfte der Wähler auf sich vereinigt habe. Dass die Mehrzahl selbiger leider Zuhause geblieben oder in den Urlaub gefahren war, vergaß er geflissentlich zu erwähnen.

Die nächsten Probleme mit den Stichwahlen sind schon absehbar: Der reguläre Stichwahltermin für die vielen Bürgermeister- und Landratswahlen, die am 25. Mai 2014, parallel zur Europawahl, stattfinden werden, ist der 8. Juni. Das ist Pfingstsonntag! Also werden die Stichwahlen mindestens um eine Woche geschoben. Der Stichwahlkampf wird künstlich verlängert und läuft über die Pfingstferien. Eine völlig unnötige Zumutung!

Und weiteres Ungemach droht. Denn die Landesregierung plant, die Amtszeit der Bürgermeister und Landräte zu verkürzen und die Altersgrenze der Kandidaten zu ändern. Bei der Amtszeitverkürzung droht ein undurchschaubares Gewirr an unterschiedlichen Übergangsfristen und Sonderregelungen. Und die neue Altersgrenze könnte auch ein juristisches Nachspiel haben. Denn die Änderung soll kurzfristig beschlossen und schon für die Wahlen der Hauptverwaltungsbeamten im Mai 2014 gelten, obwohl die Fristen und Verfahren zur Nominierung der Kandidaten vielerorts schon laufen. Dort müssen somit aktuell Kandidaten von der Nominierung ausgeschlossen werden, die im kommenden Jahr jedoch wählbar sein sollen! Ziel der Aktion ist es offensichtlich, mehreren Amtsinhabern der SPD, die bei den Wahlen das 65. Lebensjahr überschritten haben, den Weg zu einer erneuten Kandidatur zu ebnen. Reine Parteitaktik!

Ministerpräsident Weil muss die Kritik der Kommunalen Spitzenverbände an diesen Plänen endlich ernst nehmen. Die Kommunalverfassung und das Kommunalwahlgesetz sind die Basis unserer kommunalen Demokratie – ein hohes Gut. Sie sind keine rot-grüne Spielwiese!

Die Stichwahl sollte schnellstmöglich wieder abgeschafft werden. Und ansonsten gilt: Finger weg vom Kommunalwahlrecht, Herr Ministerpräsident Weil!