Nacke: „Landesrechnungshof gibt uns Recht“ – Kurs zur Schuldenbremse auf voller Linie bestätigt

3. November 2011

Jens Nacke MdL

Der Gesetzentwurf der Regierungsfraktionen zur Schuldenbremse ist während der gemeinsamen Anhörung im Rechts- und Haushaltsausschuss vollkommen bestätigt worden. Das erklärte der Parlamentarische Geschäftsführer der niedersächsischen CDU-Landtagsfraktion Jens Nacke heute in Hannover. „Der Landesrechnungshof hat klar gestellt, dass nur ein Verzicht auf eine weitere Verschuldung die Handlungsfähigkeit von Niedersachsen gewährleisten kann. Damit hat der Landesrechnungshof unseren Kurs bekräftigt“, sagte Nacke. „Wichtig ist vor allem, dass der Landesrechnungshof eindeutig bestätigt hat, dass aus verfassungsrechtlicher Hinsicht kein anderer Weg gangbar ist, als die Neuverschuldung Stück für Stück bis spätestens 2020 abzubauen“, so Nacke weiter. „Unbegrenzte Schuldenmachen, wie es SPD und Grüne in Nordrhein-Westfalen praktizieren, ist nach Auffassung des Landesrechnungshofes verfassungswidrig. Der Gesetzentwurf von CDU und FDP ist laut Landesrechnungshof geeignet, eine öffentliche Verschuldung für parteipolitische Projekte zu verhindern, wie sie vom Vorsitzenden der SPD Niedersachsen gefordert wurde.“ Der Landesrechnungshof stellte klar, dass nur ein sukzessiver Abbau der Neuverschuldung mit Art. 109 Abs. 3 Grundgesetz vereinbar sei. Zudem werde der Weg, die Kreditaufnahme in gleichmäßigen Teilschritten abzubauen, trotz konjunktureller Risiken als realistischer Weg eingestuft. Das Verbot der künftigen Neuverschuldung im Grundgesetz sei mit den dort genannten Staatszielen gleichrangig. Prof. Dr. Schwarz von der Universität Würzburg bestätigte die Auffassung des Landesrechnungshofes: Demnach seien die Länder zur Einhaltung des so genannten Schuldensinkfluges nach dem Grundgesetz verpflichtet. Der Gesetzentwurf sei Ausdruck nachhaltigen Haushaltens und bewahre die Handlungsfähigkeit des Landes. Herausgeber: CDU-Fraktion im Niedersächsischen Landtag – Pressestelle cdu-fraktion-niedersachsen.de