Nacke und Hilbers: Regierungsfraktionen stellen neuen Gesetzesentwurf zur Schuldenbremse vor – Anhörung für November vereinbart

22. September 2011

Jens Nacke MdL

Nach der Einbringung des neuen CDU-FDP-Gesetzesentwurf zur Schuldenbremse haben sich heute die Landtagsfraktion von CDU, FDP, SPD und den Grünen auf einen Anhörungstermin zur Schuldenbremse am 3. und 4. November 2011 verständigt. Die Anhörung wird in einer gemeinsamen Sitzung von Rechts- und Haushaltsausschuss stattfinden. Die anzuhörenden Personen werden am 28. September 2011 im Rechtsausschuss bestimmt. „Wir haben heute gemeinsam die Grundlage für das weitere gesetzliche Verfahren gelegt. Basis für die weiteren Beratungen ist der neue Gesetzesentwurf von CDU und FDP zur Schuldenbremse“, sagte der Parlamentarische Geschäftsführer der CDU-Fraktion, Jens Nacke.

Der Gesetzesentwurf sehe eine doppelte Schuldengrenze vor, wie der finanzpolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Reinhold Hilbers, erklärte: „Zum einen schreiben wir den Sinkflug der Neuverschuldung bis 2017 neu fest. Zum anderen gilt weiterhin das alte Recht, wonach die Höhe der Neuverschuldung die Höhe der Investitionen nicht überschreiten darf.“

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