Politische Forderungen der CDU/CSU-Gruppe im Europäischen Parlament an die nächste Europäische Kommission

13. Juni 2014

Politische Forderungen an die nächste Europäische Kommission

Die Europäische Volkspartei ist der Sieger der Europawahl. Sie stellt auch in der 8. Legislaturperiode wieder die größte Fraktion im Europäischen Parlament. In der EVP-Fraktion ist die CDU/CSU-Gruppe erneut die stärkste nationale Delegation geworden. Zu Beginn des Verfahrens zur Bildung der Europäischen Kommission erhebt die CDU/CSU-Gruppe im Europäischen Parlament die folgenden politischen Forderungen:

Wir wollen eine Europäische Kommission, die

(1.) den Schwerpunkt in dieser Legislaturperiode auf die Schaffung und Sicherung von Arbeitsplätzen in Europa legt. Dies geschieht vor allem durch die Erhöhung der Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Wirtschaft und durch die Förderung von Innovation und Forschung. Die CDU/CSU-Gruppe steht ausdrücklich zu dem Pakt für Wachstum und Beschäftigung, der die im Fiskalvertrag festgeschriebene Konsolidierungspolitik gezielt ergänzt. Insbesondere die Bekämpfung der dramatisch hohen Jugendarbeitslosigkeit ist eine riesige Herausforderung. Es müssen nationale Strukturreformen eingeleitet werden; (2.) einer wettbewerbsförderlichen Industriepolitik verpflichtet ist und die Deindustrialisierung umkehrt sowie günstige Rahmenbedingungen für Kleinere und Mittlere Unternehmen schaffen will, die das Rückgrat dynamischer Volkswirtschaften sind; (3.) auf Basis des Kommissionsmandats und der Entschließung des Europäischen Parlaments aus dem Mai 2013 auf eine transatlantische Handels- und Investitionspartnerschaft „TTIP“ mit den USA hinwirkt. Es soll der weltweit größte Wirtschaftsraum geschaffen werden. Unsere hohen Verbraucher-, Umwelt-, Datenschutz- und Investitionsstandards sind dabei zu gewährleisten. Die kulturelle Vielfalt ist zu schützen. Das Europäische Parlament ist voll umfänglich über die Verhandlungsschritte und den Verhandlungsverlauf mündlich sowie durch Übermittlung von Dokumenten zu unterrichten und so weitgehend wie möglich einzubinden; (4.) die Vollendung des Europäischen Binnenmarkts vor allem im Bereich der Energie vorantreibt. Es bedarf einer wettbewerbs- und leistungsfähigen europäischen Energieunion, eines Energieversorgungsverbunds, abgestimmter Förderung Erneuerbarer Energien sowie leistungsfähiger Netze und Speicher. Es muss um eine große Breite an Energiequellen sowie an außereuropäischen Lieferanten, eine große gemeinsame Marktmacht und Importunabhängigkeit gehen. Wir brauchen eine anreizbasierte Energieeffizienzförderung und ein von konjunkturellen Schwankungen unabhängigeres Emissionshandelsystem mit weiterer internationaler Verbreitung; (5.) dafür sorgt, dass auch beim Umwelt- und Klimaschutz stets die für die Beschäftigungslage relevanten Kosten des angestrebten umweltpolitischen Nutzens angemessen in Rechnung gestellt werden. Nachhaltige Wachstumspolitik verlangt, die natürlichen Ressourcen nicht über Gebühr zu beanspruchen. Umweltpolitik muss vor allem auf Anreize und marktwirtschaftliche Instrumente setzen. Regulierungen müssen praxisnah sein und mit Augenmaß vorgenommen werden. Die Ökodesign-Richtlinie muss daher in der Umsetzung entschärft, Verbote und Drosselungen von Geräten wie Staubsaugern, Duschköpfen oder Toilettenspülungen müssen aufgegeben werden; (6.) eine Digitale Agenda vorantreibt, die Europa bei der Entwicklung von Hard- und Software zu mehr „technologischer Souveränität“ führt, im Interesse besserer Wettbewerbsfähigkeit Projekte der europäischen IT-Wirtschaft und vor allem das sehr zukunftsträchtige „Industrie 4.0“ voranbringt sowie die IT-Infrastruktur stetig verbessert. Es gilt, Europa auf Augenhöhe zu den Anbietern in den USA und Asien zu bringen und Technologieführerschaft zu ermöglichen. Die Netzneutralität hat für uns große Bedeutung. Die Kommission muss eine europäische Strategie zur Netzsicherheit und gegen die Ausspähung der Privatsphäre unserer Bürgerinnen und Bürger und unserer Wirtschaft entwickeln; (7) sicherstellt, dass europäische Finanzierungsziele besser erreicht werden. Dazu muss die Kommission die Projekte, die mit EU-Geldern in den Mitgliedstaaten und Drittstaaten finanziert werden, besser überwachen. Interessenkonflikte auf der Ebene der Mitgliedstaaten müssen im Interesse effektiver Mittelverwendung endlich angegangen und aufgelöst werden; (8.) einerseits die Geltung der europäischen Rechtsetzung in den Mitgliedstaaten konsequent durchsetzt. Verordnungsvorschläge sollten der Regelfall, Richtlinievorschläge der Ausnahmefall werden. Andererseits soll die Kommission den Abbau von Bürokratie aktiv als „kostenloses Wachstumsprogramm“ betreiben. Die Bürokratiekosten für Unternehmen sollen bis 2020 um 30 % reduziert werden. Es bedarf eines unabhängigen EU-Normenkontrollrats, einer Folgen- und Bedarfsabschätzung, die das Umfeld der bestehenden Regelungen mit einbezieht und unnötige Rechtsetzung vermeiden hilft, sowie der Prüfung der Praxistauglichkeit und eines „Vollzugsmonitorings“. Wie in der Binnenmarktakte vorgesehen müssen Gesetzesvorschläge zur Vermeidung von Widersprüchen generell zwischen den Generaldirektionen abgestimmt werden. Erforderlich ist ein Frühwarnsystem für wettbewerbsschädliche und unverhältnismäßige Regulierung. Gerade weil die Krise noch nicht überwunden ist, müssen alle Entscheidungen auf ihre Auswirkungen auf Wachstum und Beschäftigung überprüft werden. Verlangt wird ein glaubhaftes Bekenntnis zum Subsidiaritätsprinzip. Die kommunale und regionale Selbstverwaltung muss gewährleistet sein und die qualitativ hochwertige öffentliche Daseinsvorsorge gesichert werden. Das schließt die kommunale Wasserversorgung ein; (9.) mit dafür sorgt, dass Zuwanderung insbesondere über das Mittelmeer bereits durch die Bekämpfung der Ursachen in den Herkunftsländern mittels der Entwicklungszusammenarbeit begegnet wird. Mit Blick auf die Arbeitnehmerfreizügigkeit innerhalb der EU muss die Kommission engagiert dazu beitragen, dass bereitstehende Kohäsionsmittel auch dazu eingesetzt werden, die wirtschaftliche und soziale Entwicklung in den betreffenden Mitgliedstaaten voranzubringen. Bei Flüchtlingsschutz und Asyl muss es der Kommission ein Anliegen sein, dass es eine verkraftbare solidarische Lastenteilung und ein einheitliches Schutzniveau gibt, alle Mitgliedstaaten das gemeinsame Recht anwenden und wie vorgesehen zusammenarbeiten und dass Menschen ohne Aufnahmeanspruch die Europäische Union verlassen. Wo immer es die Menschlichkeit gebietet, muss humanitäre Hilfe geleistet werden; (10.) der inneren Festigung der Europäischen Union Vorrang gegenüber der Erweiterung einräumt und dem Kriterium der Aufnahmefähigkeit der EU besondere Beachtung schenkt. Bei Beitrittsverhandlungen muss die Kommission ein Garant dafür sein, dass die jeweiligen Beitrittskriterien ohne Abstriche erfüllt werden. Defizite sind in den Fortschrittsberichten ebenso ehrlich wie schonungslos aufzuzeigen. Es darf nicht der geringste Anlass zu dem Verdacht entstehen, dass die Kommission politischen Rabatt gibt oder Schönfärberei vornimmt. Das gilt insbesondere bei der Türkei, die viele unverzichtbare Beitrittskriterien auf absehbare Zeit nicht erfüllen kann oder will. Dabei haben die Europäische Union und die Türkei durchaus eine große Bedeutung füreinander. Die Kommission muss für den Fall, dass die Beitrittsverhandlungen faktisch zum Erliegen kommen oder seitens der Türkei oder der EU abgebrochen werden, ein alternatives Konzept der engen Zusammenarbeit vorlegen, um auf diese Weise die Beitrittsverhandlungen auf ein Ziel unterhalb der Vollmitgliedschaft auszurichten; (11.) aus einem effizienten Kollegium mit klaren Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten besteht. Die Fachzuständigkeiten sollten bei einer begrenzten Zahl von Vize-Präsidenten gebündelt werden, bei denen die übrigen Kommissare fachlich anzusiedeln wären. Die Kommission und der Europäische Auswärtige Dienst mit dem Hohen Beauftragten/Kommissionsvizepräsidenten müssen endlich enger zusammenarbeiten, um zu einem wirksameren und geschlosseneren Handeln der Europäischen Union beizutragen. Der Vizepräsident/Hohe Beauftragte muss die Kommission und die Europäische Verteidigungsagentur mit dem Ziel zusammenführen, die Fähigkeitenentwicklung auf der Ebene der Europäischen Union zu intensivieren und um gerade in Zeiten defizitärer Haushalte verstärkt zu einer ökonomischeren gemeinsamen Planung und Beschaffung zu gelangen. Im Gesetzgebungsprozess muss die Kommission die Bereitschaft zeigen, vom „first-reading-agreement“ als „Regelfall“ abzusehen. Sie muss insbesondere bei Fristsetzung unterliegender Gesetzgebung Vorschläge so rechtzeitig vorgelegen, dass ausreichend Zeit für das ordentliche Gesetzgebungsverfahren ist. Es bedarf eines Zeitraums von mindestens 18 Monaten. Delegierte Rechtsakte sind auf das unbedingt Erforderliche zu beschränken. Sie müssen von der Sache her gerechtfertigt sein sowie strikt und ausschließlich der Intention der Ausgangsgesetzgebung entsprechen. Ihr Missbrauch für eigene politische Ziele der Kommission und zur Kompetenzausdehnung ist keine Lappalie, sondern vertragswidrig und ein Demokratieverstoß; (12.) für eine Europäische Union der Werte auf Basis der Charta der Grundrechte eintritt. Die Menschenwürde, die in Art. 1 der Charta steht, sollte im Vordergrund stehen.

Die Mitglieder der CDU/CSU-Gruppe im Europäischen Parlament lehnen eine Kommission ab, die

(1.) die Europäische Union zu einer „Sozialunion“ mit eigenen Sozialsystemen wie beispielsweise einer europäischen Rentenversicherung weiterentwickeln will. Die Sozialpolitik ist eine der Kernkompetenzen der Mitgliedstaaten. Die europäische Ebene hat eine ergänzende Befugnis, deren Instrumente gemeinsame Standards, Koordinierung und Förderung sind; (2.) öffentlichen, steuerfinanzierten Konjunkturprogrammen das Wort redet. Sie entfachen nur Strohfeuer, können aber nicht für stabile Arbeitsplätze und dauerhaften Wohlstand sorgen. Zur Krisenüberwindung bedarf es struktureller Reformen und strikter Haushaltsdisziplin, wozu der Fiskalvertrag anleitet; (3.) Schuldenpolitik und Reformverweigerung vertieft, indem sie in falsch verstandener Solidarität auf Kosten der Europäischen Union und ihrer Bürger die Aufweichung der Defizitkriterien des Stabilitäts- und Wachstumspakts betreibt, statt vertragstreu über ihre Einhaltung zu wachen. Die Aufweichung der Kriterien führte unweigerlich zurück in die existenzbedrohende Krise. Der Stabilitätspakt muss daher unter allen Umständen „hart“ bleiben; (4.) eine gemeinsame europäische Haftung, Eurobonds/Eurobills und/oder einen gemeinsamen Schuldentilgungsfonds einführen will. Eine Transferunion oder eine Schuldenunion führen immer tiefer in die Krise. Die richtige Lehre ist das Bekenntnis und die konsequente Entscheidung für die Stabilitätsunion; (5.) nicht hinter dem Auftrag der Rettungsschirm-Troika steht. Gemeinsam mit der Europäischen Zentralbank und dem Internationalen Währungsfonds muss die Kommission die Programmländer in der bewährten, zielführenden und verlässlichen Weise bei ihren Reformanstrengungen und der Erfüllung der Auflagen begleiten, sie kontrollieren und objektiv beurteilen. Die Kommission muss sich zu dem Grundsatz der „Hilfe zur Selbsthilfe“ bekennen und anerkennen, dass solidarische Hilfe nur dann nutzen und gewährt werden kann, wenn die Krisenländer Schuldenberge abbauen und die eigene Wettbewerbsfähigkeit durch Reformen und Zukunftsinvestitionen in Bildung, Forschung und Technologie steigern. Sie muss den Grundsatz der Solidität als unerlässliche Anforderung an die Mitgliedstaaten für deren Haushalte und Strukturbedingungen und als Voraussetzung europäischer Solidarität verstehen. Brüssel, den 11. Juni 2014