Aktionsplan für Standortkommunen

29. November 2011

Die Niedersächsische Landesregierung hat in ihrer Kabinettssitzung am 29. November 2011 einen Aktionsplan zur Unterstützung der von den jüngsten Stationierungsentscheidungen der Bundeswehr und der vom Abzug der britischen Streitkräfte betroffenen Kommunen verabschiedet. Ziel ist es, die betroffenen Kommunen über alle in Betracht kommenden Fördermöglichkeiten umfassend zu informieren sowie konkrete und maßgeschneiderte Lösungsmöglichkeiten bei den anstehenden Konversionsmaßnahmen anbieten zu können. Neben der Auflistung sämtlicher Förderprogramme sieht der Aktionsplan im Wesentlichen folgende Maßnahmen vor:

  • Einrichtung eines Konversionsbüros mit einem Beauftragten im Ministerium für Inneres und Sport,
  • feste Ansprechpartner in den Ressorts, die individuelle und gezielte Auskünfte zu den einzelnen Förderprogrammen erteilen können,
  • ein Landesförderprogramm für Gutachten und städtebauliche Entwicklungskonzepte als Grundlage für gezielte und nachhaltige Konversionsmaßnahmen.

Zur Unterstützung der betroffenen Standortkommunen hat das Landeskabinett außerdem beschlossen, ab 2012 Haushaltsmittel in Höhe von insgesamt 700.000 Euro bereitzustellen, um Bestandsaufnahmen, Umnutzungsgutachten und Rahmenplänen finanzieren zu können. Außerdem wird sich die Landesregierung dafür einsetzen, dass die Hilfe für die betroffenen Standortkommunen in die Förderkulisse der EU-Förderperiode 2014-2020 Eingang findet. Darüber hinaus setzt sich die Landesregierung dafür ein, dass der Bund ein eigenes Konversionsprogramm auflegt und die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben die freiwerdenden Immobilien zu fairen Preisen veräußert. Ministerpräsident David McAllister und Innenminister Uwe Schünemann betonten: „Die Landesregierung hilft den betroffenen Standortkommunen und lässt sie in diesem schwierigen Prozess nicht allein.“