Althusmann: Versammlungsfreiheit und Gesundheitsschutz dürfen sich nicht ausschließen

11. Juni 2020

Hannover. Der Landesvorsitzende der CDU in Niedersachsen fordert auf, den Gesundheitsschutz auch bei Demonstrationen nicht zu vernachlässigen.

Allein in Hannover haben vergangenes Wochenende rund 11.500 Menschen von ihrem Demonstrationsrecht Gebrauch gemacht und sind gegen Rassismus auf die Straße gegangen.

„Die Versammlungsfreiheit ist ein elementares Grundrecht unserer freiheitlich demokratischen Grundordnung. Sie darf nur zum Schutz ebenso fundamentaler Rechte unter Wahrung der Verhältnismäßigkeit eingeschränkt werden. Gerade das Thema Rassismus ist jeder Zeit ein guter Grund zu demonstrieren. Jedoch darf auch bei so wichtigen Anliegen eins nicht vernachlässigt werden: Der Gesundheitsschutz“, so der Landesvorsitzende Bernd Althusmann.

„So sind es doch gerade die Einhaltung der Abstands- und Hygieneregeln, die unser Land vor noch größerem Schaden bewahrt und die bereits getroffenen Lockerungen überhaupt ermöglicht haben. Wir können nicht auf der einen Seite die Ausübung von Tätigkeiten unserer Bürgerinnen und Bürger einschränken und damit deren Existenzen gefährden, und auf der anderen Seite Demonstrationen in einem solchen Ausmaß, vielerorts ohne Einhaltung der Hygiene- und Abstandsregeln, zulassen. Politik muss insoweit auch nachvollziehbar sein und wir dürfen unseren Erfolg in der Bekämpfung der Pandemie nicht aufs Spiel setzen“, erklärt Althusmann.

„Bei der Bekämpfung der Corona-Pandemie dürfen wir nicht mit zweierlei Maß messen. Es muss beides gehen: Die Ausübung des Grundrechts der Versammlungsfreiheit als auch die Einhaltung der Maßnahmen des Infektionsschutzes“, sagt Althusmann.