Althusmann: Wahlkampfauftritte türkischer Politiker in Niedersachsen verbieten
Der Landesvorsitzende der CDU in Niedersachsen, Dr. Bernd Althusmann, spricht sich in der derzeitigen Situation für ein generelles Wahlkampfverbot türkischer Politiker in Niedersachsen aus. Nach türkischem Recht ist dieses ohnehin verboten und sollte von Regierungsmitgliedern der Türkei auch beachtet werden. „Innertürkische Konflikte dürfen nicht nach Niedersachsen getragen werden. Wahlkampfauftritte türkischer Politiker, die das friedliche Zusammenleben in unserem Land gefährden, haben hier nichts zu suchen. Wir schützen damit auch die hier gut integrierten türkischen Mitbürger vor Repressalien. Und wir tolerieren nicht, dass unsere demokratischen Freiheitsrechte dafür genutzt werden, diese in der Türkei massiv zu beschränken.“, sagt Althusmann.
Die CDU in Niedersachsen akzeptiert nicht, dass die türkische Regierung die türkischstämmigen Deutschen aus innenpolitischen Gründen weiter in dieser Art polarisiert. Hier müssen vorbeugend Grenzen aufzeigt und mit kühlem Kopf die rechtlichen Möglichkeiten genutzt werden.
Nach § 47 Abs. 1 S. 2 des Aufenthaltsgesetzes kann die politische Betätigung eines Ausländers beschränkt werden, wenn dadurch die politische Willensbildung in Deutschland oder das friedliche Zusammenleben von Deutschen und/oder Ausländergruppen beeinträchtigt oder gefährdet wird. Danach haben die kommunalen Ausländerbehörden die Möglichkeit, die politische Betätigung von Ausländern zu untersagen.
Die niedersächsische Landesregierung muss die Kommunen in Niedersachsen bei dieser Aufgabe unterstützen. Althusmann: „Der amtierende Innenminister sollte lieber den Kommunen den Rücken stärken, anstatt reflexartig nach dem Bund zu rufen.“