Chaos bei Änderung der Kommunalverfassung
CDU-Generalsekretär fordert Innenminister zur Klärung auf In einer Mitteilung der Landeswahlleiterin vom gestrigen Mittwoch, 13. November 2013, werden die Parteien darauf hingewiesen, bereits vor dem 8. November 2013 erfolgte Nominierungen von Bürgermeister- und Landratskandidaten zu wiederholen. Grund ist die an diesem Tag in Kraft getretene Änderung des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG). Allein in der CDU sind mindestens 18 Kandidatennominierungen betroffen. Hierzu erklärt der Generalsekretär der CDU in Niedersachsen, Ulf Thiele: „Wir hatten davor gewarnt, dass dieser Schnellschuss von Rot-Grün zugunsten weniger SPD-Amtsinhaber zu solchen Problemen führen könnte. Da der Innenminister dieses Chaos zu verantworten hat, muss er es jetzt auch ausräumen. Wir akzeptieren nicht, dass die rechtsgültigen Nominierungen von Bürgermeisterkandidaten durch dieses fahrlässige und im Eilverfahren, inmitten der laufenden Nominierungsfristen, von Rot-Grün beschlossene Gesetz faktisch für ungültig erklärt werden. So darf man mit dem Kommunalwahlrecht und der kommunalen Demokratie nicht umspringen. Die Wahlen der Kandidaten sind rechtskonform verlaufen. Diese haben somit einen Anspruch darauf, dass ihre Nominierung Bestand hat. Ich erwarte vom zuständigen Innenminister und von der Landeswahlleiterin, dass sie allen Parteien und Gruppierungen einen rechtssicheren Weg aufzeigen, wie eine Wiederholung der betroffenen Nominierungen vermieden werden kann. Dazu habe ich die Landeswahlleiterin heute schriftlich aufgefordert.“