Güntzler: CDU-Fraktion fordert Aufklärung von der früheren SPD-Landesregierung – Ehemaliger Innenminister Bartling (SPD) muss sich erklären
„Heute hat sich herausgestellt, dass sich das für die Beobachtung des Holger G. zuständige Innenministerium unter dem damaligen Minister Heiner Bartling 1999 offensichtlich falsch verhalten hat“, so der innenpolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Fritz Güntzler. Aus welchem Grund die damalige SPD-geführte Landesregierung 1999 die Beobachtung der rechtsextremistischen Szene trotz konkreter Hinweise des Thüringischen Verfassungsschutzes nicht weitergeführt hat, erschließt sich der CDU-Fraktion nicht. Fritz Güntzler fordert daher Bartling auf: „Er muss umgehend erklären, warum er offensichtlich die Akte über dieses Mitglied der rechtsextremistischen Szene geschlossen und nicht sofort eine Telefonüberwachung eingeleitet hat.“ „Für eine erneute Beobachtung des besagten Mitgliedes bestand auf Basis der dem Niedersächsischen Verfassungsschutz vorliegenden Informationen kein Anlass“, so der Innenpolitiker Fritz Güntzler. Er begrüßte daher die Ankündigungen des Ministers, künftig regelmäßig die Ausschüsse des Landtages in dieser Sache unterrichten sowie eine chronologische Aufarbeitung seit 1997 durch den Verfassungsschutz erstellen zu lassen. Herausgeber: CDU-Fraktion im Niedersächsischen Landtag – Pressestelle