Linken-Beobachtung durch Verfassungsschutz gerechtfertigt
Der innenpolitische Sprecher der niedersächsischen CDU-Landtagsfraktion, Fritz Güntzler, hält die Beobachtung der Partei die LINKE durch den Verfassungsschutz für gerechtfertigt. Güntzler sagte heute: „Die Beobachtung der LINKE durch den Verfassungsschutz auch in Niedersachsen erfolgt auf dem Boden unserer Verfassung und das vollkommen zurecht. Wer die freiheitlich demokratische Grundordnung durch den Kommunismus beseitigen will, wer ein Unrechtsregime wie die DDR romantisiert, wer freundschaftliche Kontakte zu terroristischen Vereinigungen in der Welt unterhält, wer zu Straftaten wie dem ,Schottern‘ beim Castor aufruft und Glückwunschschreiben an einen Diktator wie Fidel Castro versendet, birgt ein erhebliches Gefährdungspotential für unsere Demokratie.“ Güntzler erinnerte daran, dass die Partei DIE LINKE Kontakte zu terroristischen Organisationen wie FARC, ETA oder PKK unterhalte sowie zu den islamistischen Organisationen Hamas und Hisbollah. Mehrere Abgeordnete der Partei DIE LINKE stimmten der Erklärung der Bundestagsfraktion „Entschieden gegen Antisemitismus“ nicht zu und dokumentierten durch ihr Verhalten in der Öffentlichkeit mehrfach ihre antisemitischen Sympathien. „Warum die grüne Landtagsfraktion in Niedersachsen die Beobachtung der LINKE durch den Verfassungsschutz für ,vollkommen unverhältnismäßig‘ hält, ist mir angesichts dieser bekannten Zusammenhänge unerklärlich“, sagte Güntzler. Der CDU-Innenpolitiker erinnerte an einen im September-Plenum beschlossenen Antrag von CDU und FDP unter dem Titel „Die Partei die LINKE steht nicht auf dem Boden des Grundgesetzes“ (Drucksache 16/3915). Darin stellte der Landtag fest, „dass die Partei DIE LINKE weiterhin ein zweifelhaftes Verhältnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung sowie zu den im Grundgesetz verankerten Grundrechten und deren Garantien durch den Rechtsstaat aufweist.“ Herausgeber: CDU-Fraktion im Niedersächsischen Landtag – Pressestelle