Rot Grün sorgt für Chaos im Kommunalwahlrecht

15. November 2013

In dieser Woche zeigte sich erneut, was passiert, wenn Rot-Grün die Kommunalverfassung als taktische Spielwiese zum Vorteil der eigenen Parteifreunde missbraucht. Um wenigen SPD-Amtsinhabern eine weitere Kandidatur im kommenden Jahr zu ermöglichen, wurde im Eilverfahren die Altersgrenze für Bürgermeister- und Landratskandidaten angehoben. Am Mittwoch bekamen die Parteien Post von der Landeswahlleiterin Ulrike Sachs. Darin forderte sie, dass bereits durchgeführte Nominierungen für Bürgermeister- oder Landratswahlen wiederholt werden sollten. Denn mit dem Gesetz zur Änderung der Niedersächsischen Kommunalverfassung vom 8. November 2013 wurde das höchstzulässige Alter für die Wählbarkeit in das Amt eines Bürgermeisters oder Landrates um zwei Jahre angehoben – und das während der aktuellen Nominierungsfristen, die seit dem 1. Juli laufen. Künftig können also auch Personen kandidieren, die am Wahltag noch nicht 67 Jahre als sind. Bisher lag die Altersgrenze bei 65 Jahren. Auf den Nominierungsveranstaltungen, die vor dem 8. November stattfanden, war es älteren Bewerbern nach damals geltendem Recht noch nicht möglich, sich nominieren zu lassen. Nach jetzigem Kenntnisstand wurden bereits mehr als 20 HVB-Kandidatinnen und Kandidaten der CDU in Niedersachsen von ihren Verbänden nominiert, mindestens 19 vor Inkrafttreten der Änderungen im Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) zum 8. November 2013. Sie alle wurden nach der zum Zeitpunkt der Nominierung geltenden Rechtslage und innerhalb der gesetzlichen Fristen gewählt. Bei den Beratungen zur der Anhebung der Altersgrenze hat der SPD-Abgeordnete Krogmann am 2. Oktober 2013 im Ausschuss für Inneres und Sport des Niedersächsischen Landtages gefordert „bei allen Beteiligten – bzw. bei den betroffenen Parteien und Initiativen – möglichst schnell für Klarheit zu sorgen“. Auch die Arbeitsgemeinschaft der Kommunalen Spitzenverbände in Niedersachsen hat mit Datum vom 16. Oktober 2013 von der Niedersächsischen Landeswahlleiterin entsprechende Hinweise eingefordert. Der Niedersächsische Innenminister Boris Pistorius und die Niedersächsische Landeswahlleiterin haben dies ignoriert. Die Empfehlung der Landeswahlleiterin, die Aufstellungsversammlungen zu wiederholen, die vor Inkrafttreten des Gesetzes stattgefunden haben, ist höchst problematisch. Zum einen wurden diese gemäß den damals gültigen rechtlichen Vorschriften durchgeführt. Zum anderen könnte – vor allem bei strittigen Entscheidungen – der Fall eintreten, dass ein von der ersten Versammlung aufgestellter Kandidat bei der zweiten Versammlung unterliegt. Aus meiner Sicht träte dann der unmögliche Fall ein, zwei formal korrekt nominierte Kandidaten zu haben. Ein Chaos, dass allein Rot-Grün zu verantworten hat! Wir akzeptieren nicht, dass nun rechtsgültige Nominierungen von Bürgermeisterkandidaten durch diesen fahrlässigen Umgang von Rot-Grün mit der Kommunalverfassung faktisch für ungültig erklärt werden. Eine rückwirkende Aufhebung einer solchen Wahl ist unseres Erachtens gar nicht zulässig. Ich erwarte vom zuständigen Innenminister und von der Landeswahlleiterin, dass sie allen Parteien und Gruppierungen einen rechtssicheren Weg aufzeigen, wie eine Wiederholung der betroffenen Nominierungen vermieden werden kann. Dazu habe ich die Landeswahlleiterin schriftlich aufgefordert. Innenminister Pistorius trägt für diesen geringschätzigen Umgang mit der kommunalen Demokratie die Verantwortung. Er muss dringend das entstandene Chaos beseitigen. Der entstandene Schaden und die Verunsicherung sind immens. Das Problem muss schnellstmöglich behoben werden: Ohne weitere Nominierungsversammlungen für bereits  rechtsgültig gewählte Kandidaten!