Statt Täterschutz: Mehr Gedanken um die Opfer machen!

30. April 2012

Björn Thümler MdL

Björn Thümler MdL

Entschädigungszahlungen an ehemalige Sicherungsverwahrte hält der Vorsitzende der CDU-Landtagsfraktion, Björn Thümler MdL, für ein bedenkliches Signal. Stattdessen empfiehlt er in einem heute in der Nordwestzeitung erschienenen Interview, den Schutz und die Betreuung der Opfer in den Mittelpunkt zu stellen. Das gesamte Interview können Sie hier nachlesen. Herr Thümler, was halten Sie von den Entschädigungszahlungen, die ein Gericht in Baden-Württemberg jetzt ehemaligen Sicherungsverwahrten zugesprochen hat? Thümler: Ich halte die Entscheidung für ein bedenkliches Signal. In Deutschland machen wir uns sehr viele Gedanken um die Täter – wir wären aber sehr gut beraten, wenn wir uns mehr Gedanken um die Opfer machen würden. Der Täter sitzt seine Strafe einfach ab. Wer aber Opfer einer Gewalttat oder eines Sexualdeliktes ist, der hat wirklich schwer daran zu tragen, manchmal ein Leben lang. Was könnte man Ihrer Meinung nach tun, um das zu ändern? Thümler: Der Täterschutz darf nicht ausufern. Ich finde, dass wir bei der Diskussion um Hafterleichterungen für Sexual- und Gewaltverbrecher – wie etwa Freigänge – die Liberalität ein Stück weit überdehnen. Man weiß nicht genau, was in diesen Leuten vorgeht. Auch die psychologische Betreuung hilft nur teilweise, das sieht man ja an den Rückfallquoten. Und jeder Schwerverbrecher, der im Anschluss wieder eine Gewalttat begeht, produziert ein neues Opfer. Daran muss auch der Staat denken, um die Bevölkerung besser zu schützen. Also sind die Entschädigungszahlungen für die Täter nicht gerechtfertigt gewesen? Thümler: Ich möchte keine Richterschelte betreiben. Eine andere Instanz sollte aber noch einmal darüber nachdenken, ob das so richtig ist. Man muss aufpassen, dass die Täter nicht zu Opfern umdeklariert werden. Haben Sie einen konkreten Vorschlag, um das Problem zu lösen? Thümler: Viele Opfer werden sich jetzt zu Recht fragen: Welche Entschädigung habe ich eigentlich erhalten? Die Täter sind oft nicht in der Lage, Schmerzensgeld zu zahlen. Die Opfer müssen teilweise jahrelang ihren Forderungen hinterher rennen. Deshalb müssen wir schon in den Strafprozessen dafür sorgen, dass den Opfern Schmerzensgeldzahlungen zuerkannt werden. Man sollte außerdem darüber nachdenken, ob den Opfern nicht effektiv dadurch geholfen werden kann, dass der Staat bei ihrer Entschädigung in Vorleistung tritt und ihnen damit die meist mühsame Vollstreckung ihrer Ansprüche gegen den Täter abnimmt.‬ Das Interview ist erschienen in der Nordwest-Zeitung am 30.04.2012 und wurde geführt von Marco Seng: http://www.nwzonline.de/Aktuelles/Politik/NWZ/Artikel/2855779/Opfer-von-Straftaten-besser-entsch%E4digen.html