Althusmann: Niedersächsischer Weg ist eine tragfähige Brücke zwischen Land- und Forstwirtschaft und Arten-und Naturschutz

22. Mai 2020

Niedersachsen Union sieht Vereinbarung als ersten Meilenstein auf dem Weg zu einem umfassenden Gesellschaftsvertrag zur Stärkung des ländlichen Raumes

Hannover. Die Niedersächsische Landesregierung, Landwirtschafts- und Naturschutzverbände haben sich gemeinsam auf Maßnahmen zum Natur-, Arten- und Gewässerschutz verständigt. „Dieser „Niedersächsische Weg“ ist ein Meilenstein hin zu einem umfassenden Dialog und bietet die Chance, die Interessen des Arten- und Naturschutzes mit denen der Land- und Forstwirtschaft zu versöhnen. Landwirtschaftliche Leistungen, der Erhalt der Kulturlandschaft und gesellschaftliche Ansprüche an einen nachhaltigen Artenschutz werden miteinander in Einklang gebracht“, so Althusmann. „Es wird an einem Strang gezogen, statt die gesellschaftliche Spaltung zu vertiefen. Das ist eine Zukunftsperspektive, deren Chance wir nutzen sollten.“

Der „Niedersächsische Weg“ ist ein umfassendes Bündel von Maßnahmen zur Verbesserung des Natur-, Arten- und Gewässerschutzes. Wir setzen dabei auf Anreizsysteme anstatt auf Ordnungsrecht. Wichtige Bausteine sind

  • ein wesentlich verbesserter Schutz des Dauergrünlandes,
  • die Schaffung eines landesweiten Biotopverbundes, breite Gewässerrandstreifen ohne Einsatz von Pflanzenschutz- und Düngemitteln zur Verbesserung der Gewässerqualität,
  • ein Programm zur Reduktion des Einsatzes von Pflanzenschutzmitteln sowie
  • die Förderung des ökologischen Landbaus.

Auf den landeseigenen Domänenflächen und im Landeswald übernimmt das Land eine Vorbildfunktion durch eine verstärkte Beachtung des Natur- und Artenschutzes. Von zentraler Bedeutung ist ein Prinzip, für das sich Naturschutzverbände und Landwirtschaft gleichermaßen stark gemacht haben: Leistungen für den Natur-, Arten- und Gewässerschutz, die Niedersachsens Landwirte und die Landesforsten erbringen werden fair entlohnt.  Das Land wird dafür Mittel in Höhe von 120 Mio Euro bereitstellen.

Mit Blick auf die erfolgreichen Verhandlungen über den „Niedersächsischen Weg“ kommentiert CDU-Landesvorsitzender Althusmann das vom NABU weiter vorangetriebene Volksbegehren: „Der NABU sollte sich über seine eigentlichen Ziele des wichtigen Artenschutzes hinaus nicht politisch instrumentalisieren lassen. Alle Ziele sind im „Niedersächsischen Weg“ klar vereinbart. Den Zielen eines Volksbegehrens wurde so bereits im Vorfeld entsprochen. Für uns lautet ein wichtiges Signal an alle Beteiligten: mehr miteinander statt gegeneinander.“

Für die CDU ist der „Niedersächsische Weg“ ein entscheidender erster Schritt auf dem Weg hin zu einem Gesellschaftsvertrag – ein dritter Weg zwischen konventioneller und ökologischer Landwirtschaft. Die Forderung nach einem neuen Ansatz, der bäuerliche Einkommensinteressen und die Anliegen des Arten- und Naturschutzes verbindet, hat der CDU-Landesverband bereits erfolgreich auf dem 32. Parteitag der CDU Deutschlands im vergangenen Jahr eingebracht. „Unsere Landwirtschaft braucht verlässliche Zukunftsaussichten, die unseren Landwirten Perspektiven geben, ohne die berechtigten gesellschaftlichen Interessen nach einer umweltschonenderen und tierwohlorientierteren,  landwirtschaftlichen Produktion zu  vernachlässigen“, erklärt der CDU-Landesvorsitzende. Der „Niedersächsische Weg“ leiste einen vorausschauenden Beitrag dazu, unsere Landwirtschaft und unsere familiengeführten  Betriebe wieder in die Mitte der Gesellschaft zu rücken und ihnen mehr Planungssicherheit zu geben.