
Landesgeschäftsstelle
Die Erledigung der laufenden Geschäfte der CDU in Niedersachsen erfolgt gemäß §15 der Satzung nach den Weisungen des Landesvorstandes durch die Landesgeschäftsstelle. Diese wird vom Generalsekretär und dem Landesgeschäftsführer geleitet, der vom Landesvorstand angestellt wird.